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   LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 10 U 82/16 B   

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https://dejure.org/2016,19622
LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 10 U 82/16 B (https://dejure.org/2016,19622)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2016 - L 10 U 82/16 B (https://dejure.org/2016,19622)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 2016 - L 10 U 82/16 B (https://dejure.org/2016,19622)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 09.03.2015 - L 15 VJ 2/15

    Kostenübernahme gem. § 109 SGG bei unrichtiger Sachbehandlung durch das Gericht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 10 U 82/16
    Dieser Antrag ist an keine Frist gebunden und kann in den Grenzen einer Verwirkung geltend gemacht werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.03.2015 - L 15 VJ 2/15 B; LSG Hessen, Beschluss vom 29.09.2005 - L 5 B 148/05 R).
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 15 SB 123/12

    Behinderung, Erwerbsminderung, Vergleichsangebot, Zusatzgutachten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 10 U 82/16
    Ob diese Ermessensentscheidung im Beschwerdeverfahren voll überprüfbar ist oder ob nur die Einhaltung der Grenzen des Ermessens geprüft werden darf (zum Streitstand s. Bayerisches LSG, Beschl. v. 19.12.2012 - L 15 SB 123/12 B), kann dahinstehen, da das SG aufgrund seiner Annahme, dass der Antrag verfristet sei, sein Ermessen nicht ausgeübt hat.
  • LSG Hessen, 29.09.2005 - L 5 B 148/05

    Gutachterliche Anhörung eines bestimmten Arztes - Kostenübernahme auf die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2016 - L 10 U 82/16
    Dieser Antrag ist an keine Frist gebunden und kann in den Grenzen einer Verwirkung geltend gemacht werden (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 09.03.2015 - L 15 VJ 2/15 B; LSG Hessen, Beschluss vom 29.09.2005 - L 5 B 148/05 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.08.2017 - L 8 SB 2339/14
    Von einer "wesentlichen" Förderung der Sachverhaltsaufklärung kann unter Anlegung eines objektiven Maßstabes nur dann ausgegangen werden, wenn zusätzliche neue Erkenntnisse gewonnen werden, die zu einer Entscheidung führen können, die auf Grundlage des bis dahin gewonnenen Ermittlungsergebnisses - insbesondere des Ergebnisses des Verwaltungsverfahrens und der im Gerichtsverfahren eingeholten Vorgutachten - nicht möglich gewesen wäre (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.07.2016 - L 10 U 82/16 B, juris).
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